Belegeinsicht
Der Mieter will die Belege sehen. Das ist sein gutes Recht – aber es bedeutet nicht, dass du ihm alles kopieren musst. Der Generator erstellt die passende Antwort.
Einsicht schuldest du, Kopien nicht
Das ist der Punkt, an dem sich die meisten Auseinandersetzungen entzünden. Der Mieter fordert per Mail „die Belege“, der Vermieter fühlt sich zum Kopieren verpflichtet und ärgert sich – oder er reagiert gar nicht.
Beides ist falsch. Geschuldet ist die Einsicht in die Originalbelege am Ort ihrer Verwahrung. Der Mieter darf sich Notizen machen und fotografieren. Kopien musst du nur übersenden, wenn ihm der Weg nicht zuzumuten ist – der klassische Fall ist der Mieter, der inzwischen in einer anderen Stadt wohnt.
Warum Schweigen die teuerste Antwort ist
Solange du die Einsicht nicht gewährst, darf der Mieter die Nachzahlung zurückhalten. Selbst wenn deine Abrechnung fehlerfrei ist, bekommst du dein Geld dann nicht – und wenn es zum Verfahren kommt, steht die Verweigerung gegen dich.
Eine Antwort mit zwei Terminvorschlägen kostet fünf Minuten und nimmt dem Streit die Grundlage. Genau das erzeugt der Generator: keine Ausflüchte, ein konkretes Angebot.
Was du nicht leisten musst
Keine Zusammenstellung, keine Erläuterung jeder einzelnen Position, keine Sortierung nach den Wünschen des Mieters. Die Unterlagen so, wie sie bei dir liegen, genügen. Wenn dein Abrechnungsblatt die Verteilerschlüssel ohnehin ausweist, erledigen sich die meisten Fragen von selbst – oft ist das Einsichtsverlangen nur die Folge einer schwer nachvollziehbaren Abrechnung.
Häufige Fragen
Muss ich dem Mieter Kopien schicken?+
Im Regelfall nicht. Geschuldet ist die Einsicht in die Originalbelege dort, wo sie verwahrt werden – üblicherweise beim Vermieter oder der Hausverwaltung. Nur wenn dem Mieter die Einsicht vor Ort nicht zumutbar ist, etwa nach einem Wegzug in eine andere Stadt, kann er die Übersendung von Kopien verlangen.
Wer zahlt die Kopien?+
Der Mieter. Ersatzfähig sind die tatsächlichen Auslagen, üblich sind rund 25 Cent je Seite. Deutlich höhere Beträge lassen sich nicht begründen.
Was passiert, wenn ich die Einsicht verweigere?+
Der Mieter darf die Nachzahlung zurückhalten, bis du die Einsicht gewährst. Das gilt auch dann, wenn die Abrechnung inhaltlich richtig ist – die Verweigerung kostet dich also Geld, nicht ihn.
Muss ich eine Aufstellung oder Zusammenstellung anfertigen?+
Nein. Geschuldet ist die Einsicht in die vorhandenen Unterlagen, so wie sie bei dir liegen. Eine Aufbereitung nach den Wünschen des Mieters kannst du anbieten, musst sie aber nicht leisten.
Darf der Mieter fotografieren?+
Ja. Das Anfertigen eigener Notizen und Fotos gehört zum Einsichtsrecht. Es zu untersagen, würde das Recht praktisch entwerten.
Wie schnell muss ich reagieren?+
In angemessener Zeit. Ein Termin innerhalb weniger Wochen ist unproblematisch, wochenlanges Schweigen dagegen riskant – der Mieter kann das als Verweigerung werten und die Zahlung zurückhalten.