Was ist umlagefähig?
§ 2 der Betriebskostenverordnung zählt abschließend auf, welche laufenden Kosten du auf deine Mieter umlegen darfst. Was dort nicht steht, trägst du selbst – auch wenn es im Mietvertrag anders steht.
Voraussetzung: die Umlagevereinbarung im Mietvertrag
Umlagefähig sind Betriebskosten nur, wenn der Mietvertrag ihre Umlage überhaupt vorsieht. Ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung oder die Formulierung „Betriebskosten im Sinne des § 2 BetrKV“ genügt dafür. Für „sonstige Betriebskosten“ nach Nummer 17 reicht das ausdrücklich nicht – jede einzelne Kostenart muss dort konkret benannt sein.
Die 17 Positionen im Einzelnen
Nr. 1Grundsteuer
üblich: WohnflächeLaufende öffentliche Lasten des Grundstücks, in der Praxis die Grundsteuer B.
Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten neue Messbeträge und Hebesätze. Umlagefähig ist immer nur der Betrag des Abrechnungsjahres.
Nr. 2Wasserversorgung
üblich: VerbrauchWasserverbrauch, Grundgebühren, Zählermiete, Wartung von Wassermengenreglern.
Sind Zähler vorhanden, muss nach Verbrauch abgerechnet werden.
Nr. 3Entwässerung
üblich: VerbrauchSchmutz- und Niederschlagswasser, Betrieb einer Entwässerungspumpe.
Nr. 4Heizung
üblich: VerbrauchBrennstoff, Betriebsstrom, Wartung, Abgasmessung, Miete und Ablesung der Messgeräte.
HeizkostenV § 7: mindestens 50 %, höchstens 70 % nach erfasstem Verbrauch, der Rest nach Wohnfläche. Reine Flächenumlage ist unzulässig.
Nr. 5Warmwasser
üblich: VerbrauchErwärmung des Wassers, Betriebsstrom, Wartung der Warmwasseranlage.
Bei verbundenen Anlagen müssen Heizung und Warmwasser nach HeizkostenV § 9 getrennt werden.
Nr. 7Aufzug
üblich: WohnflächeBetriebsstrom, Wartung, Prüfung, Notrufbereitschaft, Reinigung.
Reparaturen gehören nicht dazu - nur Wartung ist umlagefähig.
Nr. 8Straßenreinigung und Müllbeseitigung
üblich: PersonenzahlGebühren der Gemeinde, Tonnenmiete, Müllschlucker, Sperrmüllentsorgung.
Nr. 9Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
üblich: WohnflächeTreppenhaus, Keller, Waschküche, Zugänge; laufende Schädlingsbekämpfung.
Nr. 10Gartenpflege
üblich: WohnflächePflege der Gartenflächen, Spielplätze, Zugänge; Erneuerung von Pflanzen.
Nr. 11Beleuchtung
üblich: WohnflächeAllgemeinstrom für Treppenhaus, Keller, Hof, Außenbeleuchtung.
Nr. 12Schornsteinreinigung
üblich: WohnflächeKehrgebühren, soweit nicht bereits in den Heizkosten enthalten.
Nr. 13Sach- und Haftpflichtversicherung
üblich: WohnflächeGebäude-, Feuer-, Wasser-, Sturm-, Elementar- und Haushaftpflichtversicherung.
Eine Rechtsschutzversicherung des Vermieters ist nicht umlagefähig.
Nr. 14Hauswart
üblich: WohnflächeVergütung, Sozialbeiträge und geldwerte Leistungen für den Hauswart.
Anteile für Instandsetzung, Reparatur und Verwaltung müssen herausgerechnet werden - sonst ist die Position angreifbar.
Nr. 15Gemeinschaftsantenne / Glasfaser
üblich: WohneinheitenBetrieb einer Gemeinschaftsantennenanlage oder gebäudeinternen Verteilanlage.
Achtung: Das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen ist zum 30.06.2024 entfallen. Laufende TV-Kabelgebühren sind seither nicht mehr über die Betriebskosten umlagefähig.
Nr. 16Einrichtungen für die Wäschepflege
üblich: WohneinheitenBetriebsstrom, Wartung und Reinigung gemeinschaftlicher Waschmaschinen und Trockner.
Nr. 17Sonstige Betriebskosten
üblich: WohnflächeZ. B. Wartung von Rauchmeldern, Dachrinnenreinigung, Prüfung der Elektroanlage.
Nur umlagefähig, wenn die Kostenart im Mietvertrag konkret benannt ist. Eine pauschale Klausel 'sonstige Betriebskosten' genügt nicht.
Was du selbst tragen musst
Diese Positionen tauchen in fehlerhaften Abrechnungen am häufigsten auf. Sie sind keine Betriebskosten und machen die betroffene Position unwirksam – der Mieter kann sie herausstreichen.
Verwaltungskosten
Kontoführung, Buchhaltung, Steuerberater, Hausverwaltung, Porto, Software.
Instandhaltung und Instandsetzung
Reparaturen und Erneuerungen gehören zur Erhaltungspflicht des Vermieters.
Leerstandskosten
Anteile leer stehender Wohnungen dürfen nicht auf die übrigen Mieter verteilt werden.
Mietausfallwagnis
Unternehmerisches Risiko des Vermieters.
Bank- und Kontoführungsgebühren
Zählen zu den Verwaltungskosten.
Kosten der Rechtsverfolgung
Anwalts- und Gerichtskosten sind keine Betriebskosten.
Laufende Kabel-TV-Gebühren
Seit dem 30.06.2024 nicht mehr über die Betriebskosten umlagefähig.
Reparaturanteil im Hauswartvertrag
Muss aus der Hauswartrechnung herausgerechnet werden.
Wartung ja, Reparatur nein
Die Trennlinie verläuft zwischen laufender Wartung und der Behebung eines Schadens. Die jährliche Wartung der Heizungsanlage ist umlagefähig, der Austausch der defekten Umwälzpumpe nicht. Bei Sammelrechnungen – typischerweise beim Hauswart oder bei Wartungsverträgen mit Reparaturanteil – musst du den nicht umlagefähigen Teil herausrechnen und das in der Abrechnung nachvollziehbar machen.
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