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Die Heizkostenabrechnung

Heiz- und Warmwasserkosten folgen eigenen Regeln. Die Heizkostenverordnung geht dem Mietvertrag vor – eine abweichende Vereinbarung hilft dir nicht, wenn sie gegen die Verordnung verstößt.

Mindestens 50, höchstens 70 Prozent nach Verbrauch

Nach § 7 HeizkostenV ist der überwiegende Teil der Heizkosten nach dem erfassten Verbrauch zu verteilen, der Rest nach Wohnfläche. Der verbrauchsabhängige Anteil muss zwischen 50 und 70 Prozent liegen. Üblich sind 70 zu 30 – das belohnt sparsames Heizen am stärksten.

Der nach Fläche verteilte Rest heißt Grundkosten. Er deckt ab, was unabhängig vom individuellen Verhalten anfällt: Leitungsverluste, Bereitschaftsverluste des Kessels, Wärmeabgabe ungedämmter Rohre.

Was ein Verstoß kostet

Wird nicht oder falsch verbrauchsabhängig abgerechnet – etwa rein nach Wohnfläche –, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten nach § 12 HeizkostenV um 15 Prozent kürzen. Das gilt unabhängig davon, ob ihm ein Schaden entstanden ist, und lässt sich nicht durch eine Klausel im Mietvertrag ausschließen.

Bei 4.000 € Heizkosten im Haus sind das schnell mehrere hundert Euro, die du selbst trägst – jedes Jahr aufs Neue, solange der Fehler nicht behoben ist.

Verbundene Anlagen trennen

Erzeugt eine Anlage Heizwärme und Warmwasser gemeinsam, müssen die einheitlich entstandenen Kosten zuerst auf beide Zwecke aufgeteilt werden – erst danach greifen die Verteilerschlüssel. Steht kein Wärmezähler für das Warmwasser zur Verfügung, gilt nach § 9 HeizkostenV:

Q = 2,5 × V × (tw − 10)

Q ist die Wärmemenge für Warmwasser in Kilowattstunden, V das verbrauchte Warmwasser in Kubikmetern, tw die mittlere Warmwassertemperatur in Grad Celsius. Der Faktor 2,5 fasst Erzeugeraufwand, Wärmekapazität des Wassers sowie Speicher- und Zirkulationsverluste zusammen.

Lässt sich auch das Volumen nicht messen, gilt ersatzweise Q = 32 × Wohnfläche.

Der Anteil von Q an der insgesamt gelieferten Energie bestimmt, welcher Teil der Kosten auf das Warmwasser entfällt. Bei 60 m³ Warmwasser mit 60 °C ergibt die Formel 7.500 kWh – bei 25.000 kWh Gesamtlieferung also 30 Prozent der Kosten.

Und die CO₂-Kosten

Seit 2023 darfst du die CO₂-Kosten fossiler Brennstoffe nicht mehr vollständig umlegen. Wie viel bei dir hängen bleibt, richtet sich nach dem Ausstoß je Quadratmeter – zwischen 0 und 95 Prozent. Details unter CO₂-Kostenaufteilung. Rechnest du gar nicht auf, darf der Mieter pauschal 3 Prozent kürzen.

Im Generator

Der Generator weist Verbrauchs- und Grundkostenanteil getrennt aus, warnt bei einem Verbrauchsanteil außerhalb der 50-70-Spanne und enthält eine Rechenhilfe, die eine verbundene Anlage nach der obigen Formel in zwei Positionen trennt.

Abrechnung direkt erstellen

Verteilerschlüssel, Heizkosten und Mieterwechsel rechnet der Generator selbst – ohne Anmeldung.

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