Nachzahlung anfordern
Zwei Schreiben in einem Werkzeug: die erste Zahlungsaufforderung und, wenn nichts kommt, die Mahnung mit taggenau berechneten Verzugszinsen.
Der Fehler, der Mahnungen angreifbar macht
Fast alle Mahnvorlagen im Netz setzen eine Pauschale von 40 Euro an und berufen sich auf § 288 Abs. 5 BGB. Diese Vorschrift gilt jedoch ausschließlich für Entgeltforderungen zwischen Unternehmern. Gegenüber einem privaten Mieter existiert sie nicht.
Wer sie trotzdem berechnet, fordert zu viel – und gibt dem Mieter ein Argument, die gesamte Mahnung in Frage zu stellen. Der Generator setzt sie deshalb nur, wenn du als Schuldner ein Unternehmen auswählst.
Dasselbe gilt für Mahnpauschalen: Ersatzfähig sind nur tatsächliche Auslagen. Das Porto für ein Einschreiben ja, fünf Euro für den eigenen Aufwand nein.
Wann Verzug eintritt
Fälligkeit und Verzug sind zweierlei. Fällig wird die Nachzahlung mit Zugang der wirksamen Abrechnung. In Verzug gerät der Mieter erst durch deine Mahnung – oder automatisch 30 Tage nach Zugang, bei Privatpersonen aber nur, wenn du auf diese Folge hingewiesen hast.
Praktisch heißt das: Die erste Zahlungsaufforderung setzt die Frist, die zweite begründet den Verzug. Erst ab dann laufen Zinsen.
Voraussetzung bleibt eine wirksame Abrechnung
Keine Zahlungsaufforderung rettet eine Abrechnung, der ein Pflichtbestandteil fehlt. Bevor du mahnst, lohnt der Blick auf die vier Bestandteile und die Abrechnungsfrist. Ist die Frist versäumt und hast du die Verspätung zu vertreten, ist die Nachforderung ausgeschlossen – dann führt auch die beste Mahnung ins Leere.
Häufige Fragen
Wann wird die Nachzahlung fällig?+
Mit Zugang einer formell wirksamen Abrechnung. Eine Zahlungsfrist musst du nicht setzen – üblich und praktisch sinnvoll sind 30 Tage, weil der Mieter die Abrechnung prüfen können soll.
Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?+
Ab Verzug. Der tritt ein, wenn du nach Fälligkeit mahnst. Automatisch tritt er 30 Tage nach Zugang der Abrechnung ein – gegenüber einem privaten Mieter allerdings nur, wenn du in der Abrechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hast (§ 286 Abs. 3 BGB).
Wie hoch sind die Verzugszinsen?+
Basiszinssatz plus fünf Prozentpunkte gegenüber Privatpersonen, plus neun Prozentpunkte zwischen Unternehmern (§ 288 BGB). Der Basiszinssatz beträgt seit dem 01.07.2026 1,52 Prozent, aktuell also 6,52 Prozent gegenüber einem privaten Mieter.
Darf ich 40 Euro Mahnpauschale berechnen?+
Gegenüber einem privaten Mieter nicht. Die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB gilt nur bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern. Bei Wohnraummiete an Privatpersonen ist sie unzulässig – wer sie ansetzt, fordert zu viel.
Welche Mahnkosten kann ich verlangen?+
Nur tatsächlich entstandene Auslagen, praktisch also das Porto. Pauschalen für den eigenen Aufwand oder für das Schreiben der Mahnung sind nicht ersatzfähig.
Wann verjährt die Nachforderung?+
In drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung fällig wurde. Davon zu unterscheiden ist die Abrechnungsfrist von zwölf Monaten – die betrifft nicht die Durchsetzung, sondern die Frage, ob überhaupt nachgefordert werden darf.
Zinsgrundlage: Deutsche Bundesbank, Basiszinssatz nach § 247 BGB. Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli; nächste Anpassung 01.01.2027.