UUmlageJetzt abrechnen

Mieterwechsel im Abrechnungsjahr

Zieht ein Mieter mitten im Abrechnungszeitraum aus oder ein, bekommt er nur die Kosten seiner Nutzungszeit. Das klingt selbstverständlich – der übliche Fehler steckt nicht im Zähler, sondern im Nenner.

So wird gerechnet

Für alle Kosten, die nach Fläche, Personenzahl oder Wohneinheit verteilt werden, gilt eine einfache Formel: der volle Anteil, multipliziert mit den Nutzungstagen geteilt durch die Tage des Abrechnungszeitraums.

Beispiel: Grundsteuer 1.400 €, Haus 250 m², Wohnung 70 m², Einzug am 1. Juli

1.400 € × (70 / 250) × (184 / 365) = 197,58 €

Der Vormieter bekommt entsprechend die ersten 181 Tage. Zusammen ergeben beide Anteile den vollen Jahresanteil der Wohnung – vorausgesetzt, es gab keinen Leerstand dazwischen.

Der häufigste Fehler: der falsche Nenner

Verlockend ist, nur durch die tatsächlich vermieteten Flächen oder nur durch die belegten Monate zu teilen. Damit verteilt man aber die Kosten der leeren Zeit auf die übrigen Mieter – und die haben damit nichts zu tun.

Richtig ist: Der Nenner bleibt immer die Gesamtfläche des Hauses über den vollen Abrechnungszeitraum. Was dadurch nicht umgelegt wird, trägt der Vermieter. Mehr dazu unter Leerstand.

Zählerstände werden anders behandelt

Bei verbrauchsabhängigen Kosten – Heizung, Warmwasser, oft auch Kaltwasser – darfst du den Zeitanteil nicht zusätzlich anwenden. Der Zählerstand enthält die Zeitkomponente bereits: Wer ein halbes Jahr gewohnt hat, hat auch nur ein halbes Jahr verbraucht. Wer hier zusätzlich mit Nutzungstagen multipliziert, halbiert den Verbrauch ein zweites Mal.

Voraussetzung ist eine Zwischenablesung zum Auszugstag. Fehlt sie, erlaubt die Heizkostenverordnung eine Aufteilung nach Gradtagszahlen – ein Verfahren, das die Heizperiode gewichtet und das in der Praxis der Abrechnungsdienst übernimmt.

Wer bekommt die Abrechnung?

Jeder Mieter erhält eine eigene Abrechnung für seinen Nutzungszeitraum – auch der bereits ausgezogene. Die Abrechnungsfrist von zwölf Monaten läuft dabei unverändert ab dem Ende des Abrechnungszeitraums, nicht ab dem Auszug. Für einen im März ausgezogenen Mieter hast du also genauso Zeit wie für alle anderen.

Die Kaution darfst du wegen einer erwarteten Nachzahlung übrigens nur in angemessener Höhe zurückbehalten, nicht vollständig und nicht unbegrenzt.

Im Generator

Trage bei der betroffenen Einheit einfach Nutzungsbeginn und -ende ein. Der Generator rechnet den Zeitanteil taggenau, lässt Zählerstände unangetastet und weist den nicht umgelegten Rest getrennt aus, damit du siehst, was beim Vermieter bleibt.

Abrechnung direkt erstellen

Verteilerschlüssel, Heizkosten und Mieterwechsel rechnet der Generator selbst – ohne Anmeldung.

Zum Generator