§ 2 Nr. 15 BetrKV
Ist der Kabelanschluss noch umlagefähig?
Nein, nicht mehr als laufende Gebühr. Das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen ist zum 30. Juni 2024 entfallen. Was bleibt, ist der Betrieb einer eigenen Verteilanlage.
Umlagefähig
- Betriebsstrom einer Gemeinschaftsantennenanlage
- Wartung und Prüfung der gebäudeinternen Verteilanlage
- Bereitstellungsentgelt für Glasfaser unter engen Voraussetzungen
Nicht umlagefähig
- Laufende Entgelte eines Kabelanbieters seit dem 01.07.2024
- Anschaffung oder Erneuerung der Antennenanlage
- Programmentgelte und Pay-TV
Üblicher Verteilerschlüssel
In der Praxis wird diese Position meist nach Wohneinheiten verteilt. Ohne abweichende Vereinbarung im Mietvertrag gilt der Flächenmaßstab des § 556a BGB. Mehr zu den Verteilerschlüsseln.
Was sich 2024 geändert hat
Bis Mitte 2024 durften Vermieter Kabelgebühren über die Betriebskosten auf alle Mieter umlegen – auch auf jene ohne Fernseher. Seit dem 01.07.2024 muss jeder Haushalt seinen Anschluss selbst beauftragen. Steht die Position noch in deiner Abrechnung, kann der Mieter sie streichen.
Glasfaser-Bereitstellungsentgelt
Für neu errichtete Glasfasernetze im Gebäude darf ein begrenztes Bereitstellungsentgelt umgelegt werden – gedeckelt auf 60 Euro im Jahr und befristet. Das ist die einzige verbliebene Ausnahme.
Diese Position in deine Abrechnung übernehmen
Der Generator kennt den Katalog, schlägt den passenden Schlüssel vor und warnt bei nicht umlagefähigen Posten.
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