UUmlageJetzt abrechnen

§ 2 Nr. 5 BetrKV

Sind Warmwasserkosten umlagefähig?

Ja, in gleichem Umfang wie die Heizkosten. Erzeugt dieselbe Anlage Wärme und Warmwasser, müssen die Kosten aber vorab auf beide Zwecke aufgeteilt werden.

Umlagefähig

  • Energie zur Erwärmung des Wassers
  • Betriebsstrom und Wartung der Warmwasseranlage
  • Reinigung und Prüfung, etwa auf Legionellen
  • Miete und Ablesung der Warmwasserzähler

Nicht umlagefähig

  • Der Austausch des Warmwasserspeichers
  • Reparaturen an Zirkulationsleitungen
  • Die Sanierung nach einem Legionellenbefund

Üblicher Verteilerschlüssel

In der Praxis wird diese Position meist nach Verbrauch verteilt. Sind Zähler vorhanden, ist die Verbrauchsabrechnung verpflichtend. Mehr zu den Verteilerschlüsseln.

Verbundene Anlagen trennen

Ohne Wärmezähler gilt die Formel des § 9 HeizkostenV: Q = 2,5 × V × (tw − 10) in Kilowattstunden, mit V als verbrauchtem Warmwasser in Kubikmetern und tw als mittlerer Warmwassertemperatur.

Legionellenprüfung

Die turnusmäßige Untersuchung nach Trinkwasserverordnung ist umlagefähig. Die Beseitigung eines festgestellten Befalls ist Instandsetzung und damit nicht.

Diese Position in deine Abrechnung übernehmen

Der Generator kennt den Katalog, schlägt den passenden Schlüssel vor und warnt bei nicht umlagefähigen Posten.

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