UUmlageJetzt abrechnen

§ 2 Nr. 7 BetrKV

Sind Aufzugskosten umlagefähig – auch für das Erdgeschoss?

Ja, die Betriebskosten des Aufzugs sind umlagefähig. Und ja, auch Mieter im Erdgeschoss müssen sich beteiligen, wenn die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist.

Umlagefähig

  • Betriebsstrom
  • Regelmäßige Wartung durch eine Fachfirma
  • Wiederkehrende Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle
  • Notrufbereitschaft und Befreiungsdienst
  • Reinigung der Anlage

Nicht umlagefähig

  • Reparaturen und Ersatzteile
  • Modernisierung oder Austausch der Anlage
  • Kosten der Beseitigung von Vandalismusschäden

Üblicher Verteilerschlüssel

In der Praxis wird diese Position meist nach Wohnfläche verteilt. Ohne abweichende Vereinbarung im Mietvertrag gilt der Flächenmaßstab des § 556a BGB. Mehr zu den Verteilerschlüsseln.

Erdgeschossmieter zahlen mit

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Umlage auch Mieter im Erdgeschoss trifft, sofern der Mietvertrag die Aufzugskosten einbezieht. Begründung: Der Aufzug erschließt auch Keller und Dachboden und steigert den Wert des Gebäudes insgesamt.

Vollwartungsverträge aufteilen

Enthält der Wartungsvertrag pauschal auch Reparaturen, ist er nicht in voller Höhe umlagefähig. Üblich ist ein Abschlag; lass dir vom Wartungsunternehmen den Reparaturanteil ausweisen.

Diese Position in deine Abrechnung übernehmen

Der Generator kennt den Katalog, schlägt den passenden Schlüssel vor und warnt bei nicht umlagefähigen Posten.

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