§ 2 Nr. 4 BetrKV
Welche Heizkosten sind umlagefähig?
Alle laufenden Kosten des Betriebs der Heizungsanlage – aber nicht ihre Instandhaltung. Zusätzlich schreibt die Heizkostenverordnung vor, wie verteilt werden muss.
Umlagefähig
- Brennstoffe und ihre Lieferung
- Betriebsstrom der Anlage
- Regelmäßige Wartung, Prüfung und Reinigung
- Messung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Miete, Ablesung und Eichung der Erfassungsgeräte
- Bedienung und Überwachung der Anlage
Nicht umlagefähig
- Reparaturen, etwa der Austausch einer defekten Umwälzpumpe
- Der Ersatz des Kessels oder ein Heizungstausch
- Der Vermieteranteil an den CO₂-Kosten
Üblicher Verteilerschlüssel
In der Praxis wird diese Position meist nach Verbrauch verteilt. Sind Zähler vorhanden, ist die Verbrauchsabrechnung verpflichtend. Mehr zu den Verteilerschlüsseln.
Mindestens 50, höchstens 70 Prozent nach Verbrauch
Eine reine Flächenumlage ist unzulässig. Verstößt du dagegen, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um 15 Prozent kürzen (§ 12 HeizkostenV).
Wartung ja, Reparatur nein
Die Grenze verläuft zwischen vorbeugender Pflege und der Behebung eines Schadens. Enthält eine Rechnung beides, musst du den Reparaturanteil herausrechnen.
Diese Position in deine Abrechnung übernehmen
Der Generator kennt den Katalog, schlägt den passenden Schlüssel vor und warnt bei nicht umlagefähigen Posten.
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