UUmlageJetzt abrechnen

§ 2 Nr. 4 BetrKV

Welche Heizkosten sind umlagefähig?

Alle laufenden Kosten des Betriebs der Heizungsanlage – aber nicht ihre Instandhaltung. Zusätzlich schreibt die Heizkostenverordnung vor, wie verteilt werden muss.

Umlagefähig

  • Brennstoffe und ihre Lieferung
  • Betriebsstrom der Anlage
  • Regelmäßige Wartung, Prüfung und Reinigung
  • Messung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Miete, Ablesung und Eichung der Erfassungsgeräte
  • Bedienung und Überwachung der Anlage

Nicht umlagefähig

  • Reparaturen, etwa der Austausch einer defekten Umwälzpumpe
  • Der Ersatz des Kessels oder ein Heizungstausch
  • Der Vermieteranteil an den CO₂-Kosten

Üblicher Verteilerschlüssel

In der Praxis wird diese Position meist nach Verbrauch verteilt. Sind Zähler vorhanden, ist die Verbrauchsabrechnung verpflichtend. Mehr zu den Verteilerschlüsseln.

Mindestens 50, höchstens 70 Prozent nach Verbrauch

Eine reine Flächenumlage ist unzulässig. Verstößt du dagegen, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um 15 Prozent kürzen (§ 12 HeizkostenV).

Wartung ja, Reparatur nein

Die Grenze verläuft zwischen vorbeugender Pflege und der Behebung eines Schadens. Enthält eine Rechnung beides, musst du den Reparaturanteil herausrechnen.

Diese Position in deine Abrechnung übernehmen

Der Generator kennt den Katalog, schlägt den passenden Schlüssel vor und warnt bei nicht umlagefähigen Posten.

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