UUmlageJetzt abrechnen

§ 2 Nr. 11 BetrKV

Ist der Allgemeinstrom umlagefähig?

Ja. Die Kosten der Beleuchtung gemeinschaftlich genutzter Bereiche gehören zu den Betriebskosten.

Umlagefähig

  • Strom für Treppenhaus, Flure, Keller und Waschküche
  • Außen- und Hofbeleuchtung
  • Leuchtmittel

Nicht umlagefähig

  • Der Austausch defekter Leuchten oder Fassungen
  • Die Umrüstung auf LED
  • Neuinstallation zusätzlicher Lampen

Üblicher Verteilerschlüssel

In der Praxis wird diese Position meist nach Wohnfläche verteilt. Ohne abweichende Vereinbarung im Mietvertrag gilt der Flächenmaßstab des § 556a BGB. Mehr zu den Verteilerschlüsseln.

Leuchtmittel ja, Leuchte nein

Eine neue Glühbirne ist Verbrauchsmaterial und umlagefähig. Die neue Lampe selbst ist Instandhaltung. Diese Trennung wirkt kleinlich, entscheidet in der Praxis aber über die Wirksamkeit der Position.

Diese Position in deine Abrechnung übernehmen

Der Generator kennt den Katalog, schlägt den passenden Schlüssel vor und warnt bei nicht umlagefähigen Posten.

Zum Generator