§ 2 Nr. 11 BetrKV
Ist der Allgemeinstrom umlagefähig?
Ja. Die Kosten der Beleuchtung gemeinschaftlich genutzter Bereiche gehören zu den Betriebskosten.
Umlagefähig
- Strom für Treppenhaus, Flure, Keller und Waschküche
- Außen- und Hofbeleuchtung
- Leuchtmittel
Nicht umlagefähig
- Der Austausch defekter Leuchten oder Fassungen
- Die Umrüstung auf LED
- Neuinstallation zusätzlicher Lampen
Üblicher Verteilerschlüssel
In der Praxis wird diese Position meist nach Wohnfläche verteilt. Ohne abweichende Vereinbarung im Mietvertrag gilt der Flächenmaßstab des § 556a BGB. Mehr zu den Verteilerschlüsseln.
Leuchtmittel ja, Leuchte nein
Eine neue Glühbirne ist Verbrauchsmaterial und umlagefähig. Die neue Lampe selbst ist Instandhaltung. Diese Trennung wirkt kleinlich, entscheidet in der Praxis aber über die Wirksamkeit der Position.
Diese Position in deine Abrechnung übernehmen
Der Generator kennt den Katalog, schlägt den passenden Schlüssel vor und warnt bei nicht umlagefähigen Posten.
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