§ 2 Nr. 9 BetrKV
Ist die Treppenhausreinigung umlagefähig?
Ja. Die Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile gehört zu den Betriebskosten – ebenso die laufende Ungezieferbekämpfung.
Umlagefähig
- Reinigung von Treppenhaus, Fluren, Keller, Waschküche und Zugängen
- Fensterreinigung im Treppenhaus
- Vorbeugende und laufende Schädlingsbekämpfung
- Kosten der Reinigungsmittel
Nicht umlagefähig
- Die Beseitigung eines akuten Befalls – das ist Instandsetzung
- Grundreinigung nach Bauarbeiten
- Graffitientfernung
Üblicher Verteilerschlüssel
In der Praxis wird diese Position meist nach Wohnfläche verteilt. Ohne abweichende Vereinbarung im Mietvertrag gilt der Flächenmaßstab des § 556a BGB. Mehr zu den Verteilerschlüsseln.
Reinigung durch Mieter
Übernehmen die Mieter die Reinigung selbst per Kehrwoche, fallen keine umlagefähigen Kosten an. Beauftragst du eine Firma, weil sich niemand daran hält, darfst du das nur umlegen, wenn der Mietvertrag das zulässt.
Diese Position in deine Abrechnung übernehmen
Der Generator kennt den Katalog, schlägt den passenden Schlüssel vor und warnt bei nicht umlagefähigen Posten.
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