UUmlageJetzt abrechnen

§ 2 Nr. 12 BetrKV

Sind Schornsteinfegerkosten umlagefähig?

Ja, soweit sie nicht bereits in den Heizkosten enthalten sind. Doppelt abrechnen darfst du sie nicht.

Umlagefähig

  • Kehrgebühren nach der Kehr- und Überprüfungsordnung
  • Immissionsschutzrechtliche Überprüfung
  • Feuerstättenschau

Nicht umlagefähig

  • Die Sanierung eines schadhaften Schornsteins
  • Der Einbau eines neuen Abgassystems

Üblicher Verteilerschlüssel

In der Praxis wird diese Position meist nach Wohnfläche verteilt. Ohne abweichende Vereinbarung im Mietvertrag gilt der Flächenmaßstab des § 556a BGB. Mehr zu den Verteilerschlüsseln.

Doppelerfassung vermeiden

Rechnest du Heizkosten über einen Abrechnungsdienst ab, sind die Kehrgebühren dort oft schon enthalten. Prüfe die Aufstellung, bevor du sie zusätzlich als eigene Position ansetzt.

Diese Position in deine Abrechnung übernehmen

Der Generator kennt den Katalog, schlägt den passenden Schlüssel vor und warnt bei nicht umlagefähigen Posten.

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