§ 2 Nr. 12 BetrKV
Sind Schornsteinfegerkosten umlagefähig?
Ja, soweit sie nicht bereits in den Heizkosten enthalten sind. Doppelt abrechnen darfst du sie nicht.
Umlagefähig
- Kehrgebühren nach der Kehr- und Überprüfungsordnung
- Immissionsschutzrechtliche Überprüfung
- Feuerstättenschau
Nicht umlagefähig
- Die Sanierung eines schadhaften Schornsteins
- Der Einbau eines neuen Abgassystems
Üblicher Verteilerschlüssel
In der Praxis wird diese Position meist nach Wohnfläche verteilt. Ohne abweichende Vereinbarung im Mietvertrag gilt der Flächenmaßstab des § 556a BGB. Mehr zu den Verteilerschlüsseln.
Doppelerfassung vermeiden
Rechnest du Heizkosten über einen Abrechnungsdienst ab, sind die Kehrgebühren dort oft schon enthalten. Prüfe die Aufstellung, bevor du sie zusätzlich als eigene Position ansetzt.
Diese Position in deine Abrechnung übernehmen
Der Generator kennt den Katalog, schlägt den passenden Schlüssel vor und warnt bei nicht umlagefähigen Posten.
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