§ 2 Nr. 16 BetrKV
Sind die Kosten der Gemeinschaftswaschküche umlagefähig?
Ja, soweit es um den Betrieb geht. Die Anschaffung der Geräte gehört nicht dazu.
Umlagefähig
- Betriebsstrom und Wasser der Gemeinschaftsgeräte
- Wartung von Waschmaschinen und Trocknern
- Reinigung des Raums und der Geräte
Nicht umlagefähig
- Kauf oder Ersatz von Maschinen
- Reparaturen
Üblicher Verteilerschlüssel
In der Praxis wird diese Position meist nach Wohneinheiten verteilt. Ohne abweichende Vereinbarung im Mietvertrag gilt der Flächenmaßstab des § 556a BGB. Mehr zu den Verteilerschlüsseln.
Münzautomaten
Werden die Geräte über Münz- oder Chipautomaten abgerechnet, zahlen die Nutzer bereits direkt. Dann darfst du dieselben Kosten nicht zusätzlich über die Betriebskosten umlegen.
Diese Position in deine Abrechnung übernehmen
Der Generator kennt den Katalog, schlägt den passenden Schlüssel vor und warnt bei nicht umlagefähigen Posten.
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